Berücksichtigt werden sowohl neu anzuschaffende Elektrostapler zusätzlich zum Bestand als auch Ersatzinvestitionen für konventionelle Verbrennermodelle. Zuwendungsberechtigt sind nahezu alle Unternehmen, die Gabelstapler einsetzen. Die Förderung richtet sich nach den KMU-Kriterien und fällt für kleine und mittlere Unternehmen daher höher aus.



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