Prüfung nach FEM 4.004 (FEM-Prüfung)

Elektro-, Diesel- und Gasstapler, Baumaschinen, Arbeitsbühnen und Lagertechnik obliegen einer regelmäßigen Prüfpflicht. Und das aus guten Gründen: Jeder Defekt, z.B. an einem Stapler, kann nicht nur Auslöser für umfangreiche Folgeschäden sein – er ist auch ein Risiko für die Betriebssicherheit in Ihrem Lager, in Ihrer Produktion oder auf dem Umschlagplatz. Das gilt insbesondere im Bereich Bremsen und Lenkung. Aber auch bei der Hydraulik oder bei der Ladungssicherung lauern Gefahren, von denen die Sicherheit im Lager und die Gesundheit der Mitarbeiter gefährdet werden können.

Isfort Staplertechnik kümmert sich um alle Services rund um die Prüfung nach FEM 4.004, meist noch UVV-Prüfung genannt. Einige unserer Leistungen:

  • Wir kommen zur Wunschzeit zu Ihnen. Damit hat die Standzeit des Staplers während der FEM 4.004-Prüfung (UVV) nur geringe Auswirkungen auf den Betrieb im Lager oder in der Produktion.
  • Wir erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig an die nächste Staplerprüfung (FEM 4.004 / UVV) – per Mail oder Telefon.
  • Wir arbeiten alle Prüfpunkte sorgfältig ab und erledigen die ordnungsgemäße Führung des Prüfbuchs – damit alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind und Sie sich nicht weiter zu kümmern brauchen.

Die Staplerprüfung bzw. Prüfung von Flurförderzeugen nach FEM 4.004 verlangt die Prüfung durch „eine sachkundige Person“. Wenn sich die Service-Profis von Isfort Staplertechnik um die regelmäßige Prüfung kümmern, können Sie sicher sein, dass dieses sorgfältig und gewissenhaft erfolgt. Und: Wenn unsere Spezialisten die „UVV-Prüfung“ durchführen, erkennen sie nicht selten Störungen oder Defekte frühzeitig, bevor sie sich zu einem größeren (und kostenintensiveren) Problem entwickeln können. Nutzen Sie diesen Vorsprung und lassen Sie die FEM 4.004-Prüfung (UVV-Prüfung) durch Isfort Staplertechnik durchführen!

Hier noch einige Fakten zur UVV Prüfung / FEM 4.004

Grundsätze für die FEM 4.004-Prüfung von Gabelstapler, Baumaschinen, Arbeitsbühnen und Lagertechnik

Gemäß § 37 Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (BGV D 27) sind Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte sowie die für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen.

Der Unternehmer hat über die wiederkehrenden Prüfungen Nachweis zu führen. Hierfür erhalten Sie von uns ein detailliertes Prüfprotokoll.

Sollten eventuelle Sicherheitsmängel festgestellt werden, bieten Ihnen unsere qualifizierten Mitarbeiter die bestmögliche Lösung zur Beseitigung und Wiederherstellung der Betriebssicherheit.

A. Fahrwerk und Antrieb

Geprüft werden, wenn vorhanden:
1. Lenkung
Lenkgetriebe (toter Gang), Achsschenkelbolzen, Radlager, Lenkhebel (fester Sitz), Achsenaufhängung, Lenkgestänge und Gelenke.

2. Bremsen (Fahrbremse und Feststellbremse)
Bremsbeläge, Bremsleitungen und -anschlüsse, Arretierung der Feststellbremse, Bremspedalspiel, Wirksamkeit der Bremsen, Bremsseil oder -gestänge.
3. Räder
Radbolzen, Bereifung und Luftdruck, Fußabweiser (Mitgänger-Flurförderzeuge).

4. Fahrgestell
Rahmen und Traversen (Schweißnähte), Befestigung des Gegengewichtes und des Hubgerüstes am Fahrgestell, Tragfedern und Federlagerungen, Anhängekupplung.

5. Schalter, Warneinrichtung
Schaltschloss oder Zünd- bzw. Anlassschloss, Fahrschalter und Betätigungseinrichtungen, Deichselkopfschalter bei Mitgänger-Flurförderzeugen, Hupe.

6. Antrieb
Bei elektrischem Antrieb:
Sicherungen und Leitungen (z.B. keine geflickten Sicherungen, keine überbrückten Sicherungselemente, Isolationsschäden, Befestigungen), Befestigungselemente der Fahrzeugbatterie, Impulssteuerung.

Beim Antrieb von Verbrennungsmotoren
Auspufftopf (Zustand und Geräuschdämpfung), Einspritzpumpe (Rauchfreiheit), Abgasreinigung (Katalysator und Filter).

7. Anhänger
Soweit Anhänger verwendet werden, sind auch bei diesen Fahrwerk und Kupplungsgestänge zu prüfen.

B. Fahrerschutz:
Fahrerstandschutz bei Standflurförderzeugen. Schutzdach für den Fahrer, Lastschutzgitter sofern vorhanden (Befestigung, Zustand).

C. Sonstiges:
Fabrikschild, Traglastdiagramm, Anhängevorrichtung, Beschilderung, Sitz und Haltegriff für Mitfahrer, Beleuchtungsanlage, sofern vorhanden. Werden Anbaugeräte abwechselnd für verschiedene Hochhubwagen und Gabelstapler verwendet, sind besondere Prüfblätter zu verwenden.

Prüfplakette:
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Prüfplaketten, die das Datum der nächstfälligen Prüfung angeben, am Flurförderzeug erst angebracht werden, wenn die bei der letzten Prüfung festgestellten Sicherheitsmängel behoben sind.

Wartung Ihrer Maschinen
Nur eine regelmäßige Wartung Ihrer Stapler verlängert deren Lebensdauer und erspart Ihnen kostspielige Ausfallzeiten.

Unsere Wartung beinhaltet:

  • Arbeitszeit für Wartung (Filterwechsel, Mast, Antriebe, Reinigen und Abschmieren der Ketten)
  • Arbeitszeit für kleinere, leichte Reparaturen
  • Feststellung eventueller Mängel sowie deren Reparatur
  • Zusätzlich bei:
    • Gasgeräten: Zündkerzen und Motoröl wechseln
    • Dieselgeräten: Ölwechsel
    • Elektrogeräten: Prüfung der Batterie, ggf. nachfüllen des Batteriewassers