Allgemeine Geschäftsbedingungen

Isfort Staplertechnik GmbH & Co. KG

 

§ 1 Angebot und Vertragsabschluß

  1. Für alle Angebote und Aufträge sind ausschließlich nachstehende Vertragsbedingungen maßgegeben. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die erteilten Aufträge werden erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich.
  2. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
  3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer das Eigentumsrecht vor. Dritten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden.

§ 2 Umfang der Lieferungspflicht

  1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer maßgegeben.
  2. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den Angeboten gehören, sind nur annähernd maßgebend, sowie sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

§ 3 Preis und Zahlung

  1. Die Preise gelten ab Lager des Auftragnehmers. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat, sofern nichts anderes vereinbart ist, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug in bar zu erfolgen Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung zahlungshalber  und vorbehaltlich der Diskontfähigkeit entgegengenommen. Die Wertstellung erfolgt auf den Tag, an dem der Gegenwert zur Verfügung steht. Diskontspesen, Stempelsteuer und Einzugsgebühren sind, wenn nichts anderes vereinbart wird, sofort fällig.
  3. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder wenn dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluß bekannt wird, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen.
  4. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen mit Forderungen des Auftraggebers, die vom Auftragnehmer bestritten werden, ist ausgeschlossen.

§ 4 Lieferzeit

  1. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Lager des Auftragnehmers oder das Herstellerwerk verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft dem Auftraggeber mitgeteilt worden ist.
  2. Bei Arbeitskämpfen und beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen, oder bei Hindernissen, für das Herstellerwerk verantwortlich ist, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Das gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzugs entstanden sind.
  3. Entsteht dem Auftraggeber wegen einer vom Auftragnehmer verschuldeten Verzögerung, insbesondere bei einem mit dem Auftragnehmer festvereinbarten Liefertermin, ein Schaden, so ist der Auftraggeber berechtigt, eine Entschädigung zu beanspruchen. Bei leichter Fahrlässigkeit beträgt sie für jede volle Woche der Terminüberschreibung ½ v.H., im ganzen aber höchstens 5 v.H. des Teil- bzw. des Gesamtnettoauftrages, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig geliefert worden ist. Alle weiteren Ersatzansprüche wegen verschuldeter Verzögerung sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden ihm ab dem 14. Tag vom Tag der Bekanntgabe der Versandbereitschaft an gerechnet, die bei Dritten entstanden en Lagerkosten und beim Lagern beim Auftragnehmer ½ v.H. des Rechnungsbetrages je Monat berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Gewährung einer fruchtlos verlaufenen Nachfrist über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen und den Auftraggeber mit angemessener Fristverlängerung zu beliefern.
  5. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Verpflichtung des Auftragebers aus dem Kaufvertrag voraus.

§ 5 Gefahrenübergang und Entgegennahme des Liefergegenstandes

  1. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, oder beim Transport mit Beförderungsmitteln des Auftragnehmers, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers des Auftragnehmers oder des Herstellerwerkes, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Auf Wunsch des Auftraggebers wird auf seine Kosten die Ladung durch den Auftragnehmer gegen Bruch. Transport- Feuer- und Wasserschäden versichert.
  2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft; ab auf den Auftraggeber über. Auf Wunsch des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Liefergegenstand gegen Schäden zu versichern. Die Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesendliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet der Rechte aus § 7 in Empfang zu nehmen.
  4. Teillieferungen sind zulässig.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur völligen Bezahlung sämtlicher ihm aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehender Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten die noch nicht beglichenen Forderungen an den Auftraggeber um mehr als 50% des Vorbehaltsgutes, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten seiner Wahl verpflichtet. Die Bewertung erfolgt zum Rechnungswert des Auftragnehmers. Liegt der Wert des Vorbehaltsgutes darunter, so ist der Zeitwert maßgebend.
  2. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat den Auftragnehmer unverzüglich davon zu benachrichtigen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Auftragnehmer gelten nicht als Rücktritt vom Vertag.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Auftraggebers gegen Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Auftraggeber selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
  5. Alle Forderungen des Käufers aus einem etwaigen Weiterverkauf der Vorbehaltswaren werden an den Verkäufer abgetreten. Wenn die Vorbehaltswaren vom Käufer zusammen mit dem Fremden, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren verkauft werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltswaren als abgetreten. Ein etwaiger Weiterverkauf ist ebenso wie etwaige Pfändung durch Dritte dem Verkäufer sofort anzuzeigen.

§ 7 Haftung für Mängel der Lieferung

  1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl des Auftragnehmers nachzubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 12 Monaten seit Lieferung infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes einen Sachmangel aufweisen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Auftragnehmer unverbindlich schriftlich zu melden. Sachmängelansprüche – gleich aus welchen Rechtsgründen - verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, wenn es sich um Mängel eines Bauwerkes oder um Sachen für ein Bauwerk handelt und diese den Sachmangel verursacht haben. Abweichend von Satz 1 gelten gesetzliche Fristen bei Anspruch nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Für Schäden infolge natürlicher Abnutzung wird keine Haftung übernommen.
  3. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
    • Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung
    • Fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte
    • Bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Liefergegenstandes, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen
    • Bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe.
  4. Zur Vornahme aller dem Auftragnehmer nach billigem Ermessen notwendigen erscheinender Ausbesserung und Ersatzlieferung hat der Auftraggeber nach Verständigung mit dem Auftragnehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; sonst ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu Verständigung ist, oder der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
  5. Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer, vorausgesetzt dass die Beanstandung als berechtigt anzusehen ist, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie angemessenen Kosten für den Aus- und Einbau. Im übrigen trägt der Auftraggeber die Kosten.
  6. Durch etwa seitens des Auftraggebers oder Dritter unsachgemäß, ohne vorherige Genehmigung des Auftragnehmers, vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
  7. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nur bei
    • bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Handeln des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen.
    • bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
    • bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadensinn den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern am Liefergegenstand für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird beim Fehler von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Auftraggeber gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Bei Mängel, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit der Auftragnehmer garantiert hat. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  8. Gebrauchte Liefergegenstände werden unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft.
  9. Sofern nichts Abweisendes vereinbart ist, wird der Auftragnehmer im Inland seine Lieferungen frei von Schutzrechten und Urheberrechten Dritter erbringen. Sollte trotzdem eine entsprechende Schutzrechtsverletzung vorliegen, wird er entweder ein entsprechendes Benutzungsrecht vom Dritten verschaffen oder den Liefergegenstand in so weit modifizieren, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt. Soweit dies für den Auftragnehmer nicht zu angemessenen und zumutbaren Bedingungen möglich ist, sind sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  10. Im Übrigen gelten beim Vorliegen von Rechtsmängeln die Bestimmungen dieses § 7 entsprechend, wobei Ansprüche des Auftraggebers nur dann bestehen, wenn dieser den Auftragnehmer über eventuelle von Dritten geltend gemachten Ansprüchen unverzüglich schriftlich informiert, eine behauptete Verletzungshandlung weder direkt anerkennt, dem Auftragnehmer alle Verteidigungsmöglichkeiten uneingeschränkt erhalten bleiben, die Rechtsverletzung nicht darauf beruht, dass der Auftraggeber den Liefergegenstand verändert oder in nicht vertragsgemäßer Weise benutzt hat oder der Rechtsmangel auf eine Anweisung des Auftraggebers zurückzuführen ist.

§ 8 Rechte des Auftraggebers auf Rücktritt oder Minderung sowie sonstige Haftungen des Auftragnehmers

  1. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Auftragnehmer die gesamte Leistung des Gefahrenübergangs endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei der Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an er Ablehnung einer Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so kann der Auftraggeber die Gegenleistung entsprechend mindern.
  2. Liegt Leistungsverzug im Sinne des § 4 der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen vor und gewährt der Auftraggeber dem im Verzug befindlichen Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt.
  3. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzugs oder durch Verschulden des Auftraggebers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
  4. Der Auftraggeber hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn der Auftragnehmer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist für die Behebung oder Besserung eines zu verstehenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen lässt. Das Rücktrittsrecht des Auftraggebers besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch den Auftragnehmer.
  5. Weitere Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand entstanden sind, bestehen nur
    • bei grobem Verschulden
    • bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
    • bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens
    • in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern am Liefergegenstand, für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird
    • beim Fehler von Eigenschaften, die ausdrücklich zugeschert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Auftragsgeber gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
    • bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit der Auftragnehmer garantiert hat.

Im übrigen sind weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Kündigung, Minderung oder Schadensersatz ausgeschlossen.

§ 9 Haftung für Nebenpflichten

Wenn durch Verschuldung des Auftragnehmers der gelieferte Gegenstand vom Auftraggeber infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschäden und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die Regelungen der §§ 7 und 8 entsprechend.

§ 10 Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess – ist, wenn der Auftraggeber Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile und sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung das Amtsgericht Ahaus ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes.

 

Teilnahmebedingungen Gewinnspiele


Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel von Isfort Staplertechnik GmbH & Co. KG, nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.


Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 02.11.20, 14.00 Uhr bis zum 18.12.2020, 09:00 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.


Teilnahme
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein Ausfüllen und Absenden des angezeigten Teilnahmeformulars notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere Email-Adressen oder mehrere Facebook Profile zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.


Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Betreibers sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.


Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgende Preise werden vergeben:
1x Stihl Heckenschere HS45

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.

Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über eine gesonderte Email über den Gewinn informiert.

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.


Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.


Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.

Eine Ausnahme stellt das für die Durchführung des Gewinnspiels beauftragte Unternehmen Happy Contests GmbH dar, welches die Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erheben, speichern und nutzen muss.

Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein.

Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich der Gewinnspiel App angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.


Facebook Disclaimer
Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.


Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der Gewinnspiel App.

Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Viel Glück und Erfolg wünscht das Team von Isfort Staplertechnik GmbH & Co. KG